Hilfe & Beratung
Wer bietet Psychosoziale Prozessbegleitung an?
Um professionelle Psychosoziale Prozessbegleitung durchführen zu können, muss u.a. der Nachweis einer speziellen Ausbildung erbracht werden. Die Ausbildung und die jeweilige Person müssen von dem Bundesland, in dem die Prozessbegleitung durchgeführt werden soll, anerkannt sein.
Jedes Bundesland hat für die Psychosoziale Prozessbegleitung eigene Gesetze oder Vorschriften erlassen. Viele Bundesländer haben eigene Informationsseiten im Internet eingerichtet.
Links zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ist Teil einer bundesweiten Bewegung, die sich für eine Vereinheitlichung und Professionalisierung der psychosozialen Prozessbegleitung engagiert. Der bff bildet Psychosoziale Prozessbegleiter*innen aus. Bislang wurden 2 Durchgänge der Fortbildung durchgeführt. Die bff-Fortbildung ist mittlerweile durch 15 Bundesländer anerkannt.
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