Vergewaltigung verurteilen! Nein heißt nein. Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe stehen.

Mehr als 60.000 Unterschriften fordern einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbst-bestimmung in Deutschland.

Der bff und weitere Fachverbände fordern: „Vergewaltigung verurteilen! Nein heißt nein.“ Dafür wurden über 60.000 Unterschriften gesammelt, die am 03.11.2015 um 09:15 Uhr dem Bundesjustizministerium überreicht werden.

Aktuell ist ein bisher unveröffentlichter Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Reform des Sexualstrafrechts in der Diskussion. Dieser würde zwar bestimmte Schutzlücken der aktuellen Gesetzeslage, so beispielsweise bei Überraschungsangriffen, schließen, gewährleistet jedoch weiterhin keinen bedingungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Eine Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen wäre auch damit nicht gewährleistet.

Auch Frauenministerin Manuela Schwesig hat zuletzt gegenüber Spiegel Online gefordert: "Vergewaltigung muss konsequent bestraft werden. Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten." Bisher sind in Deutschland immer noch viele Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, nicht strafbar. Das deutsche Strafrecht setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. „Es reicht derzeit nicht aus, wenn sich der Täter über ein erklärtes Nein und über den ausdrücklichen Willen einer Person hinwegsetzt.“, so Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff. Demnach besteht dringender Handlungsbedarf, um die existierenden Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen.

Die Istanbul-Konvention fordert, dass alle nicht-einvernehmliche sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. Deutschland kommt der Verpflichtung dieser Konvention des Europarates bisher nicht ausreichend nach, eine Ratifizierung der Konvention erfordert eine Änderung des aktuellen Sexualstrafrechts.

Mit den tausenden Unterschriften der Aktion wird das Justizministerium aufgefordert: Die Zeit ist reif für ein modernes Sexualstrafrecht und die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes der sexuellen Selbstbestimmung! Damit nein endlich nein heißt.

Der bff ist der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt mehr als 170 ambulante Fachberatungs-stellen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Aktion „Vergewaltigung verurteilen! Ihre Stimme jetzt. Nein heißt nein!“ wurde vom bff in Kooperation mit dem Deutschen Frauenrat, der Frauenhauskoordinierung (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) durchgeführt. Bestandteile der Aktion waren Postkarten und die Online-Petition www.change.org/neinheisstnein.

Fallanalyse zur Beschreibung der Schutzlücken im Sexualstrafrecht:

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html

Kontakt: presse@bv-bff.de; Telefon: 030-32299500, 0160 2736455, www.frauen-gegen-gewalt.de

V.i.S.d.P.: Silvia Zenzen, bff