Streitsache Sexualdelikte: Die Gerechtigkeitslücke für Frauen muss geschlossen werden!

Streitsache Sexualdelikte: Die Gerechtigkeitslücke für Frauen muss geschlossen werden!

Das Thema Vergewaltigung bewegt momentan die Welt. Grund sind die Verfahren gegen Jörg Kachelmann und Dominique Strauss-Kahn. Eine solch große Aufmerksamkeit für das Thema ist ungewöhnlich. Die Regel ist vielmehr, dass betroffene Frauen kaum jemandem von der erlebten Gewalt erzählen, und dass sie die Tat auch nicht zur Anzeige bringen. Der Normalfall ist, dass das Verbrechen Vergewaltigung nicht geahndet wird.

Dabei zeigt eine repräsentative Studie: Jede siebte Frau erlebt einmal in ihrem Leben eine Vergewaltigung oder schwere Form sexueller Nötigung. Allerdings verbleibt davon der allergrößte Teil im Dunkelfeld: Nur 5% der Betroffenen zeigen die Tat an.

Dieses Dunkelfeld ist ein Skandal für unser Rechtssystem. Dass sich daran etwas ändern muss liegt auf der Hand. Die Ursache dieser schlechten Bilanz liegt auch in der schwierigen Situation betroffener Frauen im Verfahren begründet. bff Beraterinnen berichten, dass nicht die Motivation zur Anzeige, sondern Demotivation und ausgeprägte Zweifel – gerade auch in Zeiten von Kachelmann und Strauss-Kahn – die großen Themen von vergewaltigten Frauen in den Beratungseinrichtungen des bff sind. Viele Beraterinnen hören Sätze wie den folgenden: „Denken Sie, ich sollte anzeigen, mir wird doch sowieso nicht geglaubt, sehen Sie doch mal, was die Presse zu Herrn K schreibt.“. Doch die Beraterinnen wissen auch, dass Verbesserungen möglich sind, wenn sie nur gewollt sind. Katja Grieger, Leiterin der bff Geschäftsstelle: „Wir wissen, dass es viele Möglichkeiten gibt, betroffenen Frauen ein Verfahren zu erleichtern. Ein respektvoll verlaufenes Verfahren kann für eine betroffene Frau ein wichtiger Schritt in der Bewältigung der Gewalterfahrung sein.“

 

Information und Unterstützung finden betroffene Frauen und Mädchen zum Beispiel in den Fachberatungsstellen des bff. Ursula Schele, bff Vorstandsfrau: „Das Wichtigste ist, dass die Entscheidung zur Anzeige von Frauen selbstbestimmt getroffen werden kann. Eine Vergewaltigung ist eine extreme Grenzüberschreitung. Frauen müssen über ihre Möglichkeiten und Rechte, die Chancen und die Risiken bei einer Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ausreichend informiert und in ihrer Entscheidung unterstützt werden.“

Die bff Fachberatungsstellen bieten bereits seit vielen Jahren neben Information und Unterstützung der Frau in der Beratungsstelle auch psychosoziale Prozessbegleitung an. Hierbei begleitet und unterstützt eine Fachfrau die betroffene Frau im Verfahren und beantwortet Fragen. Problematisch ist, dass diese Form der Begleitung noch in zu vielen Fällen aufgrund fehlender Finanzmittel nicht leistbar ist.

Auf der Website des bff befindet sich eine Datenbank mit Fachberatungsstellen in ganz Deutschland.

V.i.S.d.P.: Anita Eckhardt/ bff Tel.: 030/32299500

Der bff: ist der Dachverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt mehr als 150 ambulante Beratungseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Mehr Informationen: www.frauen-gegen.gewalt.de


Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland: Prof. Dr. Urusla Müller, Dr. Monika Schröttle, BMFSFJ, 2004.