Pressemitteilung zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER)

bff lässt Betroffene sprechen: "Der negative Bescheid der Behörde war wie ein weiterer Schlag ins Gesicht."

BERLIN | 29.10.2019

Am 4.11.2019 wird im Bundestag über das Soziale Entschädigungsrecht (SER) verhandelt. Laut vorliegendem Gesetzentwurf sind nicht alle Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Erwachsener eindeutig umfasst. Der bff sieht die Gefahr, dass Frauen nach sexualisierter Gewalt keine Rechtssicherheit haben und von Leistungen ausgeschlossen sind. In Deutschland gilt im Strafrecht „Nein heißt Nein“ – dieses Prinzip muss auch im Entschädigungsrecht umgesetzt werden.

Bereits jetzt machen sehr viele von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen die Erfahrung, dass ihre Anträge auf Entschädigungsleistungen abgelehnt werden. Der bff hat mit verschiedenen Frauen über aktuelle Schwierigkeiten im Entschädigungsrecht gesprochen.

Eine große Hürde ist es nachzuweisen, dass die Belastungen direkte Auswirkungen der erlebten Gewalt sind: „Ich bin arbeitsunfähig wegen der Gewalt, die mir widerfahren ist. Es hat einen Grund, warum ich meine Arbeit nicht mehr ausüben kann, ich bin nicht auf den Kopf gefallen – das hat alles mit einem Trauma zu tun.“ Die Betroffene muss nachweisen, dass zum Beispiel eine erlebte Vergewaltigung die Ursache für eine Traumatisierung oder den Verlust ihrer Arbeit ist. Das neue Gesetz sieht Erleichterungen bei psychischen Folgen von Gewalt vor – das muss auch für psychosomatische Folgen gelten.

Auch werden bisher Anträge auf Entschädigung meist abgelehnt, wenn Frauen sich nicht aus der gewalttätigen Beziehung herausbegeben. Es wird ihnen eine Mitschuld an der erlebten Gewalt gegeben. Zukünftig sollen die Behörden im Einzelfall prüfen. Deswegen müssen diese über spezifisches Wissen zu sexualisierter und häuslicher Gewalt und deren Folgen für Betroffene verfügen. „Der negative Bescheid der Behörde war wie ein weiterer Schlag ins Gesicht. Er hat genau so wehgetan wie die häusliche Gewalt. Der Bescheid gibt mir die Schuld an der Gewalt, die mein Ex ausgeübt hat.“

Es ist jetzt an der Zeit, dass das Soziale Entschädigungsgesetz so gestaltet wird, dass gewaltbetroffene Frauen für das Unrecht, welches ihnen widerfahren ist, entschädigt werden. „Sieben Jahren habe ich dafür gekämpft Entschädigungsleistungen zu erhalten. Ich habe nie das Geld bekommen, welches mir zusteht.“

Der bff fordert deswegen den Bundestag auf, die noch notwendigen Änderungen im Gesetzentwurf aufzunehmen.

7-Punkte-Papier des bff zum Sozialen Entschädigungsrecht

 

Weitere Informationen/Ansprechpartnerin: Katharina Göpner

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