Pressemitteilung zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Am 7. Dezember diskutiert der Rechtsausschuss im Bundestag über das Gesetz. Der bff weist auf notwendige Ergänzungen hin.
BERLIN | 07.12.2020
Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird auf den Weg gebracht. Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe begrüßt dies und fordert, dass mit dem Gesetz ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen für Betroffene von Gewalt und Straftaten eingeführt wird. Vertraulichkeit und die berufliche Schweigepflicht sind zwei Grundvoraussetzungen für ein stabiles Vertrauensverhältnis in der Beratung und für die Unterstützung von Betroffenen von Gewalt. Allerdings ist diese Vertraulichkeit nicht umfassend geschützt, den meisten Mitarbeitenden in Fachberatungsstellen fehlt bisher das Zeugnisverweigerungsrecht. Sie haben nicht die Möglichkeit, eine Aussage vor Gericht zu verweigern. Immer wieder wird im Zuge der Strafverfolgung von Mitarbeitenden verlangt, dass sie Auskunft geben über Beratungsinhalte und intime Informationen, die Betroffene von Gewalt ihnen anvertraut haben. Das kann das Beratungsverhältnis nachhaltig schädigen oder dazu führen, dass Betroffene gar nicht erst den Weg in die Beratung und Unterstützung bei Gewalt finden.
Diese gesetzliche Lücke schwächt die Unterstützung von Betroffenen von Gewalt und sollte dringend geschlossen werden. Denn nur so können Fachberatungsstellen im Interesse der Betroffenen handeln und den Grundsatz der Vertraulichkeit wirklich zusichern.
Der bff begrüßt im Gesetz enthaltene positive Veränderungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. So werden beispielsweise wichtige Grundqualifikationen für Familien- und Jugendrichter*innen verankert. Dem Gesetz ist zusätzlich anzufügen, dass Richter*innen Kenntnisse der Traumatologie und zu geschlechtsspezifischer Gewalt und deren Folgen für Betroffene nachzuweisen haben. Der bff fordert darüber hinaus eine Fortbildungspflicht für Richter*innen und Staatsanwält*innen zu Formen und Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt – nur so kann gewährleistet werden, dass die Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Justiz umgesetzt werden.
Positiv ist das beabsichtigte Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Betroffenen zu bewerten. Der bff weist aber ausdrücklich darauf hin, dass für alle traumatisierten Verletzten, besonders nach sexualisierter Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum ein zeitnahes Verfahren äußerst wichtig ist. Oft sind bei diesen Verfahren zumindest indirekt auch Kinder betroffen. Insofern ist es dringend erforderlich, auch diese Verfahren erheblich zu beschleunigen und die Kapazitäten bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten zu erhöhen.