PRESSEMITTEILUNG: Erneuter Anstieg von Gewalt gegen Frauen – aber kein Anstieg an Investitionen in Beratung und Hilfe.

bff fordert: Gewalthilfegesetz jetzt!

BERLIN | 13.06.2024

Am 13. und 14. Juni 2024 findet die Hauptkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und        -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) statt. Passend dazu wurden vergangene Woche die im Jahr 2023 polizeilich erfassten Zahlen zu Gewalt in Partnerschaften und innerfamiliärer Gewalt veröffentlicht. Laut PKS sind die angezeigten Fälle von Gewalt in Partnerschaften im Vergleich zum Vorjahr um 6,4% gestiegen, innerfamiliäre Gewalt um 6,7%. Besonders erschreckend ist die Zahl von 155 Frauen, die im vergangenen Jahr von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wurden.

Diese alarmierenden Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit eines umfassenden Unterstützungsangebots für Betroffene. Fachberatungsstellen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Sie bieten nicht nur Beratung und Prävention an, sondern erarbeiten auch Sicherheitsmaßnahmen mit Betroffenen und führen bspw. Risikoeinschätzungen durch, um Femizide zu verhindern.

Das BMFSFJ und der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ arbeiten derzeit am Gewalthilfegesetz, um den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt für Betroffene abzusichern. Das Gewalthilfegesetz soll die Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen. Der bff unterstützt dieses Gesetz sehr und fordert eine zeitnahe Umsetzung.

Die kürzlich veröffentlichte „Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt“ verdeutlicht die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Mittel für Fachberatungsstellen. Derzeit erhalten Beratungsstellen bundesweit insgesamt lediglich 98 Millionen Euro jährlich, während die Folgekosten von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen in Deutschland laut einer Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) etwa 54 Milliarden Euro pro Jahr betragen. „Es besteht ein dringender Bedarf an mehr Investitionen in das Hilfesystem. Bund, Länder und Kommunen müssen klaren politischen Willen zeigen und sich für das Gewalthilfegesetz einsetzen, um den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen zu gewährleisten“, sagt die Geschäftsführerin des bff, Katharina Göpner.