PRESSEMITTEILUNG bff fordert: Bildbasierte Gewalt umfassend bekämpfen
Sexualisierte Deepfakes unter Strafe zu stellen ist richtig und sinnvoll. Andere Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt sollten mitgedacht werden.
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe begrüßt die Empfehlungen der GFMK, der IMK und des Bundesrats, sexualisierte Deepfakes unter Strafe zu stellen. Jedoch blieben andere Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt unberücksichtigt, die für Betroffene ebenso belastend sind. Der bff befürwortet eine systematische Regelung bildbasierter Gewalt im Sexualstrafrecht, wie bereits vom Deutschen Juristinnenbund vorgeschlagen, statt einer Erweiterung des bestehenden Flickenteppichs.
„Wenn nur Deepfakes unter Strafe gestellt werden, hätten wir die absurde Situation, dass Betroffene, von denen nicht manipulierte Nacktbilder veröffentlicht werden, schlechter gestellt wären.“ erklärt Kerstin Demuth vom bff. Aktuell greifen in solchen Fällen nur rechtliche Regelungen aus dem Persönlichkeitsrecht. „Es macht aber einen riesigen Unterschied, ob ohne Einverständnis ein Passfoto veröffentlicht wird, oder ein Nacktbild. Diese Schieflage wird nicht beseitigt, wenn ein Gesetz nur gegen Deepfakes verabschiedet wird.“
Darüber hinaus sind laut bff weitere Maßnahmen nötig, um Prävention und Nachsorge bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu verbessern.
Der bff unterstützt die Vorschläge der GFMK:
· Beratungsnetzwerke langfristig finanziell und personell zu stärken, um Betroffenen zeitnah Unterstützung zu bieten und Prävention durch Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungen zu verbessern.
· Relevante Akteur*innen wie Polizei und Justiz durch Fortbildungen zur Digitalisierung geschlechtsspezifischer Gewalt zu sensibilisieren.
Der bff fordert, die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zum Anlass zu nehmen, nicht nur die Lücken zu schließen, sondern auch Unschärfen in der aktuellen Strafbarkeit zu korrigieren. Des Weiteren müssen Anbieter digitaler Dienste in die Verantwortung genommen werden, rechtswidrige Inhalte zeitnah zu entfernen. Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und des Digital Services Act müssen kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden.
Hintergrund:
Bildbasierte sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form der nicht-einvernehmlichen Verbreitung intimer Bilder und Videos oder deren Androhung. Diese digitale sexualisierte Gewalt hat einschneidende Effekte auf das Leben der Betroffenen, da ein einmal veröffentlichtes Bild jederzeit weiterverbreitet werden kann. Mögliche Folgen sind Ängste, Scham, Schlafstörungen und Depressionen bis hin zu Suizidgedanken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um echtes oder manipuliertes Bildmaterial (Deepfakes) handelt.
Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen unterstützen Betroffene von bildbasierter Gewalt und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie zeigen Handlungsoptionen auf und stärken die Betroffene in ihrer Selbstbestimmung, um das Erlebte gut zu verarbeiten.
Weitere Informationen:
Was ist bildbasierte sexualisierte Gewalt: Informationen zu Handlungsoptionen und Beratung auf der Website des bff-Projekts aktiv gegen digitale Gewalt https://www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/digitale-gewalt/bildbasierte-sexualisierte-gewalt.html
Policy Paper des Deutschen Juristinnenbundes zur Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Gewalt: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-17
Beschlüsse der GFMK 2024: https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-und-entschliessungen-der-34-gfmk_extern_1718631683.pdf
Beschlüsse der IMK 2024:
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2024-06-21-19/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Empfehlung des Bundesrats vom 05.07.2024: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/15.html?nn=4352768#top-15