Ab jetzt gilt im Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein!

In einer historischen Abstimmung hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einstimmig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechtes beschlossen. Am 10.11.2016 treten die Neuregelungen in Kraft.

Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist.

Der bff und viele andere Organisationen hatten lange ein Sexualstrafrecht eingefordert, das den Anforderungen der Istanbul-Konvention entspricht.