Seit 1. März 2020 sind gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Finanziert werden soll eine vertrauliche Spurensicherung nach erlebter Gewalt (das heißt unabhängig davon, ob oder wann eine Anzeige gestellt wird) einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Das Gesetz wird auf Länderebene umgesetzt, in ersten Ländern gibt es Vorschläge dazu. Aber eine flächendeckende Umsetzung existiert bisher nicht. Laut Koalitionsvertrag soll die „gerichtsverwertbare vertrauliche Beweissicherung flächendeckend, wohnortnah“ ermöglicht werden.
Leider berücksichtigt das Gesetz ausschließlich die Spurensicherung. Die grundlegende erforderliche traumasensible, medizinische Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt ist im Gesetz nicht aufgenommen – in der Annahme, dass diese im Rahmen der allgemeinen Krankenbehandlung überall ausreichend gewährleistet ist. Dies trifft nicht zu. Die medizinische Versorgung ist Voraussetzung für die Gesundung auf der einen und für eine sachdienliche Befunddokumentation/ Spurensicherung auf der anderen Seite.