Der bff bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und begrüßt die Initiative des BMJV zur ersatzlosen Aufhebung des § 219 a StGB.
Mit der Streichung des § 219a StGB wird eine langjährige Forderung von u.a. Fachverbänden, Gynäkolog*innen, Aktivist*innen und Menschenrechtsorganisa-tionen umgesetzt. Mit der Streichung des § 219a StGB werden reproduktive Rechte von Frauen gestärkt, wozu das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung zählt. Der Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch wird erleichtert und Ärzt*innen, die diesen anbieten und darüber informieren, geschützt.
In der Begründung des Referentenentwurfs sind die bestehenden Schwierigkeiten des § 219a StGB ausführlich benannt. Daher möchte der bff nur einige zentrale Punkte aufgreifen.