bff-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) (2022)

Der bff bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und begrüßt die Initiative des BMJV zur ersatzlosen Aufhebung des § 219 a StGB.
Mit der Streichung des § 219a StGB wird eine langjährige Forderung von u.a. Fachverbänden, Gynäkolog*innen, Aktivist*innen und Menschenrechtsorganisa-tionen umgesetzt. Mit der Streichung des § 219a StGB werden reproduktive Rechte von Frauen gestärkt, wozu das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung zählt. Der Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch wird erleichtert und Ärzt*innen, die diesen anbieten und darüber informieren, geschützt.
In der Begründung des Referentenentwurfs sind die bestehenden Schwierigkeiten des § 219a StGB ausführlich benannt. Daher möchte der bff nur einige zentrale Punkte aufgreifen.

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