Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat Stellung bezogen zum vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Der bff begrüßt die Initiative. Mit ihr wird auf eine große Schutzlücke reagiert: Täter, die sich ungehindert über Gewaltschutzanordnungen hinwegsetzen. Die geplanten Änderungen sind jedoch für einen wirksamen Schutz gewaltbetroffener Frauen und Mädchen noch nicht ausreichend. Der bff fordert über den Referentenentwurf hinausgehend:
- flächendeckend etablierten und bundesweit einheitlichen Standards für systematische Gefährdungseinschätzungen bei Fällen von häuslicher Gewalt und Hochrisikofällen mit interdisziplinären Fallkonferenzen
- die Klärung datenschutzrechtlicher Regelungen im Fallmanagement zum wirksamen Schutz der Betroffenen
- eine wirksame Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen, beispielsweise mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
- die Reform des Sorge- und Umgangsrechts
- die Anpassung der Regelungen auf den Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe
- die Umsetzung des Gewalthilfegesetz für eine niedrigschwellige und bedarfsgerechte Unterstützung Betroffener von Gewalt.