bff-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (2024)

Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat Stellung bezogen zum vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Der bff begrüßt die Initiative. Mit ihr wird auf eine große Schutzlücke reagiert: Täter, die sich ungehindert über Gewaltschutzanordnungen hinwegsetzen. Die geplanten Änderungen sind jedoch für einen wirksamen Schutz gewaltbetroffener Frauen und Mädchen noch nicht ausreichend. Der bff fordert über den Referentenentwurf hinausgehend:

  • flächendeckend etablierten und bundesweit einheitlichen Standards für systematische Gefährdungseinschätzungen bei Fällen von häuslicher Gewalt und Hochrisikofällen mit interdisziplinären Fallkonferenzen
  • die Klärung datenschutzrechtlicher Regelungen im Fallmanagement zum wirksamen Schutz der Betroffenen
  • eine wirksame Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen, beispielsweise mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
  • die Reform des Sorge- und Umgangsrechts
  • die Anpassung der Regelungen auf den Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • die Umsetzung des Gewalthilfegesetz für eine niedrigschwellige und bedarfsgerechte Unterstützung Betroffener von Gewalt.

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