Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Das können Sie tun
Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst
Fühlen Sie sich nicht wohl?
Hat jemand Ihre persönliche Grenze verletzt?
Vertrauen Sie Ihrem Gefühl.
Reden Sie mit vertrauten Personen
Erzählen Sie zum Beispiel einer guten Freundin:
Ein Kollege hat mich belästigt.
Das ist mir passiert.
Sie sind dann nicht mehr allein
mit dem Problem.
Ihre Freundin kann Sie unterstützen.
Das Verhalten ist nicht in Ordnung!
Sie können zu der anderen Person sagen:
Das Verhalten ist nicht in Ordnung!
Ein Beispiel:
Ein Kollege legt seinen um Sie.
Sie kennen den Kollegen kaum.
Und sie wollten das nicht.
Sie können zu dem Kollegen sagen:
Ich finde das nicht in Ordnung.
Lassen Sie das sein.
Sie können eine andere Kollegin mitnehmen.
Das kann eine gute Unterstützung sein.
Und die Kollegin hört das Gespräch mit.
Wichtig:
Sie können so ein Gespräch führen.
Aber Sie müssen das nicht.
Machen Sie sich Notizen
- Was ist passiert?
Was hat die andere Person genau gemacht? - Wann ist das passiert?
Das können Beweise sein.
Vielleicht brauchen Sie später Beweise.
Zum Beispiel bei einem Gerichts-Verfahren.
Das können auch Beweise sein:
- E-Mails
- Nachrichten auf dem Handy
- Fotos
Sammeln Sie die Beweise
an einem sicheren Ort.
Gibt es eine Beratung im Betrieb?
Vielleicht gibt es eine Ansprech-Person
in Ihrem Betrieb.
Zum Beispiel:
Sie können mit diesen Personen reden.
Die Ansprech-Person kann Sie beraten
und unterstützen.
Die Beratung ist vertraulich.
Sie können sich nach der Beratung
entscheiden:
Das möchte ich machen und das nicht.
Der Betriebs-Rat
Der Betriebs-Rat hat eine wichtige Pflicht.
Der Betriebs-Rat muss überwachen:
Halten sich alle im Betrieb
an die Gesetze?
Vielleicht haben Sie Fragen
zu Ihren Rechten am Arbeits-Platz.
Dann können Sie auch
zum Betriebs-Rat gehen.
Die Schwer-Behinderten-Vertretung
Vielleicht gibt es in Ihrem Betrieb
eine Schwer-Behinderten-Vertretung.
Diese Stelle ist auch für das AGG da.
Sie bekommen dort auch
Informationen zum AGG.
Sie können sich dort beraten lassen.
Die Frauen-Beauftragte oder Gleichstellungs-Beauftragte
Vielleicht gibt es in Ihrem Betrieb
eine Gleichstellungs-Beauftragte.
Sie setzt sich für gleiche Rechte
von Frauen und Männer ein.
Sie können sich auch hier
vertraulich beraten lassen.
Sie können sich beschweren
Sie können eine Beschwerde
in Ihrem Betrieb machen.
Das ist Ihr Recht.
Ihr Chef oder Ihre Chefin
muss Sie dann schützen.
Aber das bedeutet auch:
Andere wichtige Personen im Betrieb
erfahren von Ihrer Beschwerde.
Zum Beispiel: der Chef oder die Chefin.
Am besten lassen Sie sich vorher
vertraulich beraten.
Es gibt extra Beratungs-Stellen dafür.
Anwalt oder Anwältin suchen
Manchmal ist ein Anwalt
oder eine Anwältin wichtig.
Vielleicht schützt Ihr Chef Sie nicht.
Aber Sie wollen ihr Recht bekommen.
Sie können dann zu einer Anwältin gehen.
Informieren Sie sich vorher:
- Was kostet das?
- Kann ich Geld für die Anwältin bekommen?
Vielleicht bekommen Sie Unterstützung.
Suchen Sie eine Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe
Die Beratungs-Stelle kann Ihnen
bei allen Fragen helfen.
Sie sind nicht allein.
Die Berater und Beraterinnen helfen Ihnen.
So bekommen Sie alle wichtigen Informationen.
Dann können Sie sich gut entscheiden.