Polizeiliche Kontrollen bei Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

Mittlerweile gelten in allen Bundesländern verschärfte Regelungen zum Verlassen der Wohnung und zur Reduzierung von sozialen Kontakten. Sowohl die Regelungen  als auch deren Überwachung unterschieden sich zwischen den Bundesländern teils erheblich. Einige Regelungen, z.B. zu den erlaubten Gründen, die Wohnung zu verlassen, sind nicht eindeutig formuliert. So ist beispielsweise bisher unklar, ob Menschen mit Assistenzbedarf zusätzlich zu ihrer Assistenzperson mit einer weiteren Person Spazieren gehen dürfen. Auch der Grund, sich Unterstützung bei Gewalt zu suchen, ist bisher in keinem Bundesland explizit als erlaubter  wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung benannt.

Wichtig ist, dass die angekündigten und durchgeführten polizeilichen Kontrollen der Auflagen in den verschiedenen Bundesländern nicht zu einer weiteren Gefährdung Betroffener von Gewalt führen dürfen. Doch hier bestehen Unsicherheiten bei Betroffenen von Gewalt. Es ist zu befürchten, dass vor allem nicht-weiße Menschen, Menschen ohne sicheren Aufenthalt, Obdachlose und anders gesellschaftlich stigmatisierte Gruppen diejenigen sein werden, die von polizeiliche Kontrollen im öffentlichen Raum und Repressionen, etwa in Form von Racial Profiling, betroffen sind. Unsicherheiten bestehen aktuell auch für Betroffene in Unterkünften für Geflüchtete, betreuten Wohngemeinschaften u.ä.

Gewaltbetroffene Menschen müssen nach wie vor die Möglichkeit haben, Hilfe zu erhalten sowie Schutz bei Unterstützer*innen, in Zufluchtswohnungen und in Frauenhäusern suchen zu können – auch während Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Unterstützungs- und Hilfsangebote muss als grundlegendes Recht allen Gewaltbetroffenen  gewährleistet  bleiben.

Der bff fordert, dass Schutz und Unterstützung bei Gewalt ein ausreichender Anlass sein muss, die Wohnung oder Unterkunft zu verlassen und sich an einer anderen Adresse als der Meldeadresse aufzuhalten. Dies muss ohne Einschränkungen auch für Betroffene in Unterkünften für Geflüchtete, betreuten Wohngemeinschaften u.ä. gelten.

Der bff fordert, dass der Schutz vor Gewalt und die Möglichkeit von Menschen, sich in Sicherheit zu bringen und Unterstützung zu suchen, explizit in den Regulierungen aufgenommen wird.