Gewalt ist verboten!
UN-Behinderten-Rechts-Konvention

Alle Menschen haben Rechte.

Zum Beispiel:

  • Das Recht, dass es ihnen gut geht.
  • Dass sie sicher leben können.
  • Dass sie so leben können, wie sie möchten.
  • Dass sie nicht ungerecht behandelt werden.

Diese Rechte nennt man auch: Menschen-Rechte.

Die Vereinten Nationen haben die Menschen-Rechte aufgeschrieben.

Bei den Vereinten Nationen haben sich viele Länder zusammen getan.

Bei den Vereinten Nationen beraten Politikerinnen und Politiker darüber,
wie die Menschen auf der Welt gut leben können.

Die Vereinten Nationen heißen auf Englisch:
United Nations.
Viele Leute sagen nur die ersten Buchstaben: UN.  

Behinderte Menschen haben dieselben Menschen-Rechte wie alle anderen Menschen auch

Die Vereinten Nationen haben die Rechte von behinderten Menschen aufgeschrieben.
Sie haben einen Vertrag gemacht.

Der Vertrag heißt:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
haben sehr viele Länder unterschrieben.

Deutschland hat auch unterschrieben.

Das heißt:
Die Regierung von Deutschland will aufpassen,
dass in Deutschland alle behinderten Menschen dieselben Rechte haben wie alle anderen auch.

Keine Gewalt an behinderten Frauen und Mädchen

In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention steht auch drin:
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sollen nicht ungerecht behandelt werden.
Sie sollen keine Gewalt erleben.
Keiner soll sie anfassen dürfen, wenn sie das nicht wollen.
Oder sie zum Sex zwingen.
Oder beleidigen oder beschimpfen.

Behinderte Menschen sollen Kinder haben dürfen, wenn Sie das wollen.
Sie sollen dort wohnen dürfen, wo sie möchten.

Alle Menschen mit Behinderungen sollen Hilfe und Beratung bekommen,
wenn sie Gewalt erlebt haben.

All diese Regeln gelten auch in Deutschland.
Man kann damit aber nicht zur Polizei gehen oder zum Gericht.

Aber: Man kann zu den Politikerinnen und Politikern gehen und sagen:
Ihr sollt aufpassen, dass alle behinderten Menschen die gleichen Rechte haben!

Denn die Regierung hat gesagt:
Auch in Deutschland sollen sich alle nach der UN-Behinderten-Rechts-Konvention richten.

Zum Beispiel auch Wohn-Heime und Werkstätten.
Oder auch Schulen und Arbeit-Geber.

Mehr zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention in Leichter Spache
erfahren Sie auf der Seite „Ich kenne meine Rechte
vom Deutschen Institut für Menschen-Rechte.