Was kann man gegen Gewalt machen? Wer kann helfen?

Bei häuslicher Gewalt können Sie eine Anzeige machen.
Zum Beispiel wegen Beleidigung oder Bedrohung.
Oder wegen Körper-Verletzung.
Oder wegen sexueller Gewalt.

Wenn die Gewalt passiert, dann rufen Sie die Polizei.
Oder wenn Sie in Gefahr sind.
Die Polizei kann den Täter wegschicken.
Er darf dann erst mal nicht mehr in die Wohnung kommen.

Wenn Sie länger Schutz brauchen,
dann hilft Ihnen das Gewalt-Schutz-Gesetz.

In dem Gesetz steht:

Wie können die Gerichte und die Polizei helfen bei Gewalt?

Zum Beispiel:

  • Der Täter darf nicht mehr in Ihre Wohnung kommen.
  • Sie können alleine in der gemeinsamen Wohnung wohnen.
  • Der Täter darf nicht mehr in Ihre Nähe kommen.
  • Er darf auch keine Briefe oder E-Mails an Sie schreiben.
  • Er darf Sie auch nicht anrufen.

Dafür müssen Sie einen Antrag beim Familien-Gericht stellen.
Damit der Täter Sie nicht mehr bedrohen kann.
Meistens geht es dann sehr schnell.
Der Antrag auf Gewalt-Schutz gilt oft schon am gleichen Tag.
Dann sind Sie am gleichen Tag noch sicher.

Mädchen

Manchmal wird es schwierig.
Zum Beispiel wenn Sie und der Täter Kinder haben.
Dann darf der Mann die Kinder sehen.
Holen Sie sich Hilfe bei einer Rechts-Anwältin,
damit Sie trotzdem sicher sind.

Beratung einer Frau
© Reinhild Kassing

In der Frauen-Beratungs-Stelle bekommen Sie Infos:

  • Was können Sie gegen die Gewalt machen?
    Was sind Ihre Rechte?
  • Wo finden Sie gute Anwälte und Anwältinnen zum Thema Gewalt?