Sexueller Missbrauch
Rechtliche Schritte
Eine Anzeige kann eine schwere Belastung darstellen, für manche Betroffene jedoch auch ein erheblicher Schritt in der Bewältigung des erlebten Missbrauches sein. Sie sollte sehr gut überlegt werden und, wenn die Tat lange zurückliegt, nicht ohne eine vorherige Beratung mit einer*m kompetenten Anwält*in erfolgen.
Im Falle einer Strafanzeige ist es sehr hilfreich, gut über den weiteren Verfahrensverlauf, die eigenen Rechte im Verfahren, sowie über mögliche Opferschutzmaßnahmen und Prozessbegleitungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene informiert zu sein. Entsprechende Informationen bieten Fachberatungsstellen an.
Sexueller Missbrauch ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfährt, ist sie verpflichtet, zu ermitteln. Das heißt, eine Anzeige kann nicht einfach zurückgezogen werden. Betroffene können aber die Aussage verweigern, wenn die Beschuldigten nahe Angehörige sind.
Im Einzelfall ist abzuwägen, ob ein Strafverfahren für die betroffene Person eine zumutbare Belastung ist.
Der Gesetzgeber hat dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Kinder und Jugendliche lange nicht über den Missbrauch sprechen und hat lange Verjährungsfristen eingeräumt. D.h., auch wenn der Missbrauch nicht sofort nach der Aufdeckung angezeigt wird, ist eine Strafverfolgung später noch möglich – wenngleich die juristische Wahrheitsfindung durch tatnahe Aussagen einfacher ist. Im Einzelfall ist die Verjährungsfrist mit einem kompetenten Rechtsbeistand zu besprechen.