K.O.-Tropfen

Was tun? Wie helfen?

Was tun als Betroffene?

Leider gibt es keinen allgemeingültigen Fahrplan, an dem sich Betroffene bei einem Verdacht auf K.O.-Tropfen orientieren können. Die Versorgungsstrukturen sehen in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich aus. Im Folgenden findet sich dennoch einige allgemeingültige Informationen, was bei einem Verdacht auf K.O.-Tropfen zu beachten ist.

 

Fachberatungsstellen

Eine sexuelle Gewalterfahrung unter K.O.-Tropfen oder der Verdacht darauf ist eine extreme Ausnahmesituation, die sowohl körperlich als auch psychisch sehr belastend sein kann. Parteiliche Hilfe und Unterstützung bieten hier die Fachberatungsstellen. Eine Beratungsstelle vor Ort ist hier zu finden. Die Berater*innen wissen um die lokalen Versorgungsstrukturen Bescheid, leisten psychosoziale Unterstützung und klären über polizeiliche und rechtliche Schritte auf.

 

Ärztliche Versorgung

Im Falle eines Verdachts auf K.O.-Tropfen und einer damit verbundenen sexualisierte Gewalterfahrung ist eine medizinische Versorgung sicherzustellen. War die Betroffene bewusstlos oder ist sie verletzt, sollte ein Notarzt gerufen oder eine Notaufnahme aufgesucht werden. Geschieht dies nicht, sollte sich innerhalb der nächsten 24h an eine gynäkologische Praxis oder Abteilung gewendet werden, damit Verletzungen versorgt, mögliche Geschlechtskrankheiten identifiziert und behandelt und gegebenenfalls Notfallkontrazeption verschrieben werden können.

 

Anzeige

Sowohl die Betäubung einer anderen Person, als auch sexualisierte Gewalt sind Straftaten. Möchte die Betroffene Anzeige erstatten, so ist es sinnvoll, sich unmittelbar nach der Tat an die Polizei zu wenden. Eine Anzeige ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dafür ist es ratsam, vorab die Verletzungsspuren sichern zu lassen.

 

Verletzungsdokumentation und Spurensicherung

Eine verfahrensunabhängige, vertrauliche Spurensicherung direkt im Anschluss an die Tat ist sinnvoll, um zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten zu können und Gewissheit zu erlangen ob K.O.-Mittel eingesetzt wurden. Die Spurensicherung und Verletzungsdokumentation werden vor allem in rechtsmedizinischen Instituten, in Gewaltschutzambulanzen und in einigen Kliniken durchgeführt.

Besteht ein Verdacht auf K.O.-Tropfen sollte dies möglichst schnell untersucht werden, da die Substanzen vom Körper innerhalb weniger Stunden bis unter die Nachweisgrenze abgebaut werden (im Blut bis 6h und im Urin bis 12h nach Einnahme). Für eine potentielle Anzeige ist es daher wichtig, möglichst umgehend Blut- und Urinproben zu nehmen und diese gerichtsverwertbar aufbewahren zu lassen. Die Untersuchung auf K.O. Tropfen kann in einigen, jedoch nicht in allen Klinken veranlasst werden. Partiell müssen die Proben von der Betroffenen selbst zu einem entsprechenden Labor gebracht werden. Auch die Kosten für eine Untersuchung müssen Betroffene bei einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung teils selbst tragen.

 

Wie helfen als Unterstützer*in?

Betroffene Frauen und Mädchen sprechen meist mit Vertrauenspersonen aus dem sozialen Umfeld über das Erlebte. Es ist wichtig, dass das Umfeld unterstützend reagiert und der Betroffenen glaubt.

Allgemeine Informationen darüber, was Sie als Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt tun können und wie Sie Betroffene unterstützen können, finden Sie hier.