Flyer Soziale Entschädigung (SGB XIV)

Seit 01.01.2024 ist das SGB XIV – Soziale Entschädigung in Kraft und hat das bisherige Opferentschädigungsgesetz abgelöst. Es soll für Betroffene sexualisierter, häuslicher und psychischer Gewalt leichter werden, Leistungen zu erhalten, z.B. Krankenbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Bildung oder Entschädigungszahlungen. Der bff hat gemeinsam mit der BKSF und dem KOK e.V. einen Flyer zum Thema verfasst.

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