Das Straf-Recht
Es gibt verschiedene sexuelle Belästigungen
am Arbeits-Platz.
Die Belästigung ist manchmal
gleichzeitig eine Straf-Tat.
Straf-Tat bedeutet:
Etwas ist verboten.
Aber eine Person macht das trotzdem.
Eine Person kann dann eine Strafe bekommen.
Ein Gericht entscheidet über die Strafe.
Das sind zum Beispiel Straf-Taten:
- Beleidigung
- Körper-Verletzung
- Stalking
- Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Sexuelle Nötigung
Straf-Gesetz-Buch
Straf-Taten stehen im Straf-Gesetz-Buch.
Für Straf-Taten gibt es eigene Erklärungen.
Zum Beispiel für sexuelle Belästigung.
Die Erklärung für sexuelle Belästigung
ist anders als im AGG.
In der Wörter-Liste stehen deshalb 2 Erklärungen:
- sexuelle Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz
- sexuelle Belästigung im Straf-Gesetz-Buch
Eine Straf-Anzeige machen
Vielleicht hat eine Person
sich sehr schlimm verhalten.
Sie können die Person dann anzeigen.
Die Person kann dann eine Strafe bekommen.
Die Straf-Anzeige hat nichts mit der Beschwerde
im Betrieb zu tun.
Die Anzeige hat nichts mit Ihren Rechten
bei der Arbeit zu tun.
Beschwerde und Straf-Anzeige
sind 2 verschiedene Dinge.
Wichtig!
Vielleicht denken Sie
über eine Straf-Anzeige nach.
Sie können sich dann beraten lassen.
Fragen Sie zuerst einen Anwalt
oder eine Anwältin.
So bekommen Sie alle
wichtigen Informationen.
Für die Straf-Anzeige ist die Polizei da.
Sie können eine vertraute Person
mit zur Polizei nehmen.
Das ist noch wichtig!
Bei manchen Straf-Taten ist es so:
Sie müssen einen Antrag stellen.
Sie haben nach der Straf-Tat
3 Monate Zeit dafür.
Nur dann kann die Polizei
die Sache bearbeiten.