Das Straf-Recht

Es gibt verschiedene sexuelle Belästigungen
am Arbeits-Platz.

Die Belästigung ist manchmal
gleichzeitig eine Straf-Tat.

Straf-Tat bedeutet:

Etwas ist verboten.

Aber eine Person macht das trotzdem.

Eine Person kann dann eine Strafe bekommen.

Ein Gericht entscheidet über die Strafe.

Das sind zum Beispiel Straf-Taten:

Straf-Gesetz-Buch

Straf-Taten stehen im Straf-Gesetz-Buch.

Für Straf-Taten gibt es eigene Erklärungen.

Zum Beispiel für sexuelle Belästigung.

Die Erklärung für sexuelle Belästigung
ist anders als im AGG.

In der Wörter-Liste stehen deshalb 2 Erklärungen:

  • sexuelle Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz
  • sexuelle Belästigung im Straf-Gesetz-Buch

Eine Straf-Anzeige machen

Vielleicht hat eine Person
sich sehr schlimm verhalten.

Sie können die Person dann anzeigen.

Die Person kann dann eine Strafe bekommen.


Die Straf-Anzeige hat nichts mit der Beschwerde
im Betrieb zu tun.

Die Anzeige hat nichts mit Ihren Rechten
bei der Arbeit zu tun.

Beschwerde und Straf-Anzeige
sind 2 verschiedene Dinge.

Wichtig!

© Reinhild Kassing

Vielleicht denken Sie
über eine Straf-Anzeige nach.

Sie können sich dann beraten lassen.

Fragen Sie zuerst einen Anwalt
oder eine Anwältin.

So bekommen Sie alle
wichtigen Informationen.

Für die Straf-Anzeige ist die Polizei da.
Sie können eine vertraute Person
mit zur Polizei nehmen.


Das ist noch wichtig!

Bei manchen Straf-Taten ist es so:

Sie müssen einen Antrag stellen.

Sie haben nach der Straf-Tat
3 Monate Zeit dafür.

Nur dann kann die Polizei
die Sache bearbeiten.