Das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz
In dem Gesetz steht:
Sexuelle Belästigung am Arbeits-Platz
ist verboten.
Sie haben das Recht auf einen Arbeits-Platz
ohne Gewalt.
Die Menschen in den Betrieben müssen sich
an bestimmte Regeln halten.
Hält sich eine Person nicht
an die Regeln?
Dann kann der Chef oder die Chefin
diese Person ermahnen.
Es ist sogar eine Kündigung möglich.
AGG ist die Abkürzung für:
Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Kein Mensch soll schlechter behandelt werden
als ein anderer Mensch.
Sie sollen Ihre Rechte kennen.
Sie sollen auch wissen:
Sie können sich Unterstützung holen.
Sie können sich beraten lassen:
- von einer Beratungs-Stelle.
- von einem Anwalt oder einer Anwältin.
So bekommen Sie alle wichtigen Informationen.
Sie können eine vertraute Person mitnehmen.
Dann können Sie besser entscheiden:
- Was möchten Sie machen?
- Was möchten Sie nicht machen?
Im Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz steht:
Es gibt verschiedene Übergriffe.
Und diese Übergriffe sind sexuelle Belästigung
am Arbeits-Platz.
Übergriff bedeutet:
Eine andere Person verletzt
Ihre persönlichen Grenzen.
Die Übergriffe können so sein:
- mit Worten
- ohne Worte
- körperlich
Ein Beispiel:
Ein Mann belästigt eine Frau.
Der Mann starrt auf den Busen der Frau.
Das ist dann auch wichtig:
Es kommt nicht nur auf den Mann an.
Und was der Mann vorgehabt hat.
Und was der Mann gedacht hat.
Ihr persönliches Gefühl ist wichtig.
Eine andere Person hat
Ihre persönliche Grenze verletzt.
Das ist wichtig.
Menschen in Betrieben müssen sich an Regeln halten
Menschen in Betrieben müssen
bestimmte Dinge tun.
Menschen in Betrieben müssen sich
an bestimmte Regeln halten.
Chefs und Chefinnen müssen sich
an die Regeln halten.
Die Regeln heißen Pflichten.
Es gibt 5 wichtige Pflichten
für Chefs und Chefinnen.
1. Ein Betrieb muss eine Beschwerde-Stelle haben
Eine Beschwerde-Stelle ist eine Person.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen sich
beschweren können.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können
- zur Beschwerde-Stelle hingehen
- oder einen Brief schreiben
- oder anrufen.
Sie können dann sagen:
Das ist passiert.
Ich bin damit nicht einverstanden.
2. Schutz für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Chefs und Chefinnen müssen
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schützen.
Chefs und Chefinnen sollen
- etwas für sichere Arbeits-Plätze tun.
- Diskriminierung verhindern.
- schon vorher etwas tun.
Alle im Betrieb sollen wissen:
Sexuelle Belästigung ist verboten.
Sexuelle Belästigung soll
gar nicht erst passieren.
Das heißt: Vorbeugung.
3. Unterstützung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Vielleicht hat eine Frau sexuelle Belästigung erlebt.
Chefs und Chefinnen müssen
die Frau dann unterstützen.
Die sexuelle Belästigung muss aufhören.
4. Chefs und Chefinnen müssen etwas gegen die Belästigung tun
Chefs und Chefinnen müssen überlegen:
Was hilft gegen die sexuelle Belästigung?
Chefs und Chefinnen müssen das tun.
Zum Beispiel:
Ein Mann hat eine Frau sexuell belästigt.
Ein Chef oder eine Chefin sagt dem Mann:
Sie haben gegen sehr wichtige Regeln verstoßen.
Das ist verboten.
Sie müssen aufhören.
Sie können sonst Ihre Arbeit verlieren.
Danach:
Der Chef oder die Chefin muss vielleicht
noch mehr machen.
Der Mann muss den Arbeits-Platz
im Betrieb wechseln.
Der Mann kann eine Kündigung bekommen.
5. Chefs und Chefinnen müssen vor Nachteilen schützen
Ein Beispiel:
Eine Frau wehrt sich gegen
eine sexuelle Belästigung.
Die Frau nutzt ihre Rechte.
Das muss der Chef oder
die Chefin beachten:
Die Frau darf keine Probleme
wegen der Beschwerde bekommen.
Keine Person darf die Frau deshalb
schlechter behandeln.
Die Frau darf keine Nachteile bekommen.
Zum Beispiel: einen schlechten Arbeits-Platz.
Das waren 5 wichtige Pflichten
von Chefs und Chefinnen.
Das steht im AGG.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben Rechte
Sie dürfen bestimmte Dinge tun.
Und Chefs und Chefinnen müssen
sich um Dinge kümmern.
Das sind Ihre Rechte bei sexueller Belästigung.
Ein Recht ist wie eine Regel.
Eine Person muss etwas bekommen.
Zum Beispiel: Schutz vor Gewalt.
Die Person hat dieses Recht.
Es gibt 3 wichtige Rechte
für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
1. Sie dürfen sich beschweren
Wurden Sie an Ihrem Arbeits-Platz
sexuell belästigt?
Dann dürfen Sie sich beschweren.
Sie dürfen eine Beschwerde
bei der Beschwerde-Stelle machen.
Der Chef oder die Chefin
- muss Ihre Beschwerde prüfen.
- muss etwas gegen
die sexuelle Belästigung tun.
Die sexuelle Belästigung muss aufhören.
Aber das bedeutet auch:
Andere wichtige Personen im Betrieb
erfahren von Ihrer Beschwerde.
Zum Beispiel: der Chef oder die Chefin.
2. Sie dürfen Ihren Arbeits-Platz vielleicht verlassen
Es gibt sehr schlimme sexuelle Belästigung.
Dann kann es so sein:
Sie müssen nicht mehr
an Ihren Arbeits-Platz zurück.
Aber sie bekommen trotzdem
weiter Ihren Lohn.
Aber Achtung:
Lassen Sie sich vorher am besten beraten.
Fragen Sie vorher einen Anwalt
oder eine Anwältin.
3. Sie dürfen Geld für einen Schaden fordern
Vielleicht ist es so
nach der sexuellen Belästigung:
Es geht Ihnen nicht gut.
Das ist ein Schaden für Sie.
Sie möchten vielleicht
eine bestimmte Behandlung machen.
Zum Beispiel: eine Psycho-Therapie.
Oder sie möchten das vielleicht
später machen.
Diese Behandlung kostet Geld.
Sie können das Geld von Ihrem Chef
oder Ihrer Chefin fordern.
Sie haben dafür 2 Monate Zeit.
Sie können auch sagen:
Vielleicht brauche ich die Behandlung
erst später.
Lassen Sie sich vorher am besten beraten.
Fragen Sie vorher einen Anwalt
oder eine Anwältin.
Das waren 3 wichtige Rechte
von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Das steht im AGG.
Im Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz steht noch mehr
Im AGG stehen noch mehr Rechte.
Und was eine Person alles machen kann.
Im AGG geht es um Ihre Rechte
am Arbeits-Platz.
Das heißt: Was Chefs und Chefinnen
machen müssen.
Am besten ist eine Beratung.
Es gibt extra Beratung für die Rechte
bei der Arbeit.
In der Beratung erfahren Sie:
Das können Sie alles machen.
Mehr über Beratungs-Möglichkeiten
erfahren Sie im Bereich Wo gibt es Hilfe?
Werkstätten für behinderte Menschen
Viele Menschen mit Behinderungen
arbeiten in Werkstätten.
Sie sind Beschäftigte in der Werkstatt.
Wir fordern:
Das ganze AGG muss auch
in Werkstätten gelten!
Die Beschäftigten in Werkstätten sollen sich auch
an ihre Beschwerde-Stelle wenden!
Frauen können auch
zur Frauen-Beauftragten gehen.
Alle Beschäftigten können auch
zum Werkstatt-Rat gehen.