Fachkongress: 150 Jahre § 218 StGB
Ort: online
Veranstalter*in: versch. Institutionen
Kontakt: Webseite
Das im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den § 218, welcher den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um Entkriminalisierung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik der 1970er Jahre. Im Zuge der Deutschen Einheit konnte sich die seit 1972 in der DDR geltende Fristenregelung nicht als gesamtdeutsches Modell durchsetzen. Durch internationale Entwicklungen, die Kriminalisierung von Ärzt*innen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der § 218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit.
Der 150. Jahrestag des frauen- und gesundheitspolitisch sowie gesamtgesellschaftlich immer wieder heftig diskutierten Paragrafen ist Anlass für einen Fachkongress, der dazu einlädt, sich aus sozialwissenschaftlicher, juristischer, historischer, medizinischer, politischer, praktischer und der Perspektive von Betroffenen kritisch mit § 218 auseinanderzusetzen und Hintergründe seines Ent- und Bestehens herauszuarbeiten. Neben einem historischen Abriss, welcher die Regelung in den Kontext von Politik und sozialen Bewegungen setzt, werden aktuelle Fragestellungen und Probleme in Deutschland Gegenstand von Vorträgen, Gesprächen und Workshops sein. Dabei wird es insbesondere um die Frage gehen, welche Auswirkungen die Verortung von § 218 im Strafgesetzbuch auf den Zugang von Frauen* zum Schwangerschaftsabbruch hat. Mit der Einbeziehung von menschenrechtlichen und internationalen Entwicklungen öffnet sich der Blick über Deutschland hinaus.
Ziel ist es, die Kriminalisierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft auf den Prüfstand zu stellen, alternative Regelungen zu diskutieren und den politischen Willen zu stärken, sich für die Realisierung der reproduktiven Rechte von Frauen* in Deutschland einzusetzen.
Der Kongress wird mit einer Abschlusserklärung enden, in der es um die Frage geht: Wie weiter in Deutschland?
Das detaillierte Programm des Fachkongresses findet sich unter https://www.150jahre218.de/programm/
Die Planungsgruppe besteht aus Vertreter*innen folgender Institutionen:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Arbeitskreis Frauengesundheit e.V.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Doctors for Choice Germany e.V.
Humboldt-Universität zu Berlin
Hochschule Merseburg
LVG & AFS Niedersachsen e. V.
Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
pro familia Bundesverband e.V.
Public Health Zentrum Fulda
Der Fachkongress „150 Jahre §218 Strafgesetzbuch“ findet als Online-Veranstaltung über das Video-Konferenztool ZOOM statt und wird technisch von der Fulmidas Medienagentur betreut. Falls Sie vorab Fragen zur Technik haben sollten, wenden Sie sich bitte an support@fulmidas.de.
Die Anmeldung zum Fachkongress erfolgt über die Webseite https://www.150jahre218.de/, Anmeldeschluss ist am Dienstag, 24.08.2021, 20:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos.