Verbändebrief „Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“
73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf
Eine breite Allianz aus 73 Verbänden hat heute einen gemeinsamen Appell an die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Darin fordern sie die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterstützen, den 236 Abgeordnete vor zwei Wochen eingebracht hatten. Die Verbände begrüßen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen, die den Zugang von ungewollt Schwangeren zu einem Schwangerschaftsabbruch sicherstellen und Hürden im Gesundheitssystem abbauen sollen.
Die unterzeichnenden Verbände betonen, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung ungewollt Schwangere besser schützt und den rechtlichen Rahmen schafft, um ihre gesundheitliche Versorgung zu sichern. Sie sehen im Entwurf einen wichtigen Schritt, um eine langjährige gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte in konkrete politische Verbesserungen umzusetzen. Auch 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind für diese Gesetzesänderung.
„Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Argumente sind ausgetauscht, und die Empfehlungen unabhängiger Expertinnen sind berücksichtigt. Jetzt ist die Zeit zu handeln“, heißt es in dem Schreiben.
Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Netzwerke appellieren an die Abgeordneten: „Stimmen Sie zu und schreiben Sie Geschichte! Unterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte!“
Der bff unterstützt die Forderungen und hat den Brief mit unterzeichnet. In der Pressemitteilung sagt Katharina Göpner, Geschäftsführerin des bff:
„Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Es wird höchste Zeit, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren und ungewollt Schwangeren einen niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zu den gewünschten medizinischen Maßnahmen zu
garantieren.“