Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der bff begrüßt den Gesetzentwurf, vor allem in Bezug auf das Ziel, den Schutz gewaltbetroffener Personen und deren Kinder zu verbessern und bisherige Schutzlücken zu schließen.
Der Gesetzentwurf konkretisiert, dass bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt das Gericht den Schutzbedarf des Kindes und des von der Gewalt betroffenen Elternteils zu ermitteln und im Verfahren zu berücksichtigen hat. Das Gericht soll zudem bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt nicht auf Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, von Anordnungen über gemeinsame Informations- oder Beratungsgespräche absehen und die Beteiligten getrennt anhören.
Der Gesetzentwurf greift einen Teil der zu Beginn des Jahres veröffentlichten Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts auf, ist jedoch an einigen Stellen nicht ausreichend, um in der Praxis tatsächlich ausreichenden Schutz für gewaltbetroffene Frauen sicherzustellen. Und es ist dringend erforderlich, die Reform vollumfänglich umzusetzen.