Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe begrüßt die vorgeschlagenen Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für die Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts, die wichtige Aspekte der Istanbul-Konvention aufgreifen und das Schutzbedürfnis gewaltbetroffener Elternteile in Sorge- und Umgangsverfahren anerkennen. Die geplanten Maßnahmen, wie die systematische Untersuchung von Anhaltspunkten für häusliche Gewalt durch Familiengerichte und die Klarstellung, dass bei Partnerschaftsgewalt ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Frage kommt, sind wichtige Schritte für eine verbesserte Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern.
Der bff fordert jedoch konkrete gesetzliche Vorgaben und angemessene Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Reformen, einschließlich einheitlicher Leitfäden und Schulungen für Familienrichter*innen sowie ausreichender Ressourcen für Jugendämter zur Erkennung und Handhabung von Anhaltspunkten für das Vorliegen von Gewalt. Außerdem unterstützt der bff die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Eckpunkte sollten rasch in gesetzliche Regelungen umgesetzt werden, um einen effektiven Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu gewährleisten.
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