Stellungnahme Gewalthilfegesetz

bff Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG)

Der bff begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf und sieht darin die historische Chance, die Situation für Betroffene von Gewalt und deren Kinder, aber auch für das bereitstehende Unterstützungssystem grundlegend zu verbessern. Mit dem Gesetz kann für mehr Sicherheit für Betroffene von Gewalt und deren Kinder gesorgt und geschlechtsspezifischer Gewalt langfristig vorgebeugt werden.

Gleichzeitig kritisiert der bff, dass im vorliegenden Referentenentwurf im Vergleich zum vorangegangenen Diskussionsentwurf deutliche Verbesserungen zum Schutz geflüchteter Frauen gestrichen wurden. Hierzu zählen u.a. die geplante Änderung in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt die Wohnsitzregelung zum Schutz der Betroffenen auszusetzen. Außerdem sollte eine Datenweitergabe zum Schutz Betroffener ohne Aufenthaltstitel an Ausländer-behörden verhindert werden. Der Diskussionsentwurf enthielt außerdem eine Regelung, bei akuter Gefährdung die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen auszusetzen.

Der bff fordert, dass diese wichtigen Änderungen in den jeweiligen Gesetzen (Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und AsylbLG) vorgenommen werden. Andernfalls wird die Intention des Gewalthilfegesetzes, Schutz und Unterstützung diskriminierungsfrei zu gewährleisten, konterkariert.