Gemeinsame Stellungnahme von BKSF, bff, BAG Forsa und DGfPI: Fonds Sexueller Missbrauch muss gestärkt werden

Mit unseren Stellungnahmen und Forderungen bringen wir die Perspektive all jener ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) - und damit der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) - bietet Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend seit 2013 wertvolle Unterstützung. Der bisher niedrigschwellige Zugang sowie die Möglichkeit individueller Hilfsleistungen sind eine wichtige Anerkennung und tragen maßgeblich zur Linderung des Leids der Betroffenen bei.

Anfang 2025 wurden die Rahmenbedingungen für den FSM durch neue Vorgaben geändert. Diese Änderungen erschweren den Zugang zum EHS erheblich und verhindern in den meisten Fällen die Inanspruchnahme essenzieller Leistungen. Auch für Fachberatungsstellen, die Betroffene bei der Antragstellung unterstützen, bedeuten die neuen Vorgaben einen erheblichen Mehraufwand. Angesichts der ohnehin begrenzten Ressourcen von Fachberatungsstellen sind diese zusätzlichen und unentgeltlichen Beratungsleistungen oft nicht mehr leistbar.

Wir fordern Politik und Verwaltung auf, den FSM als einen essenziellen Bestandteil des Unterstützungssystems mit nachhaltigen Strukturen sowie einer dauerhaften gesetzlichen Festschreibung abzusichern. Mehr zu unseren Forderungen und den Hintergründen lesen Sie in unserem Papier, das unter diesem Artikel zum Download verfügbar ist.

Weitere Unterzeichner*innen finden Sie auf der Website der BKSF.