Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Frau mit Behinderungen vor dem Landesverfassungsgerichtshof Berlin!

Die Berlinerin hatte 2020 ihren Vorgesetzten in einer Werkstatt für behinderte Menschen wegen sexueller Belästigung angezeigt. Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil die Klägerin wegen ihrer kognitiven Beeinträchtigung angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen. Gegen diese Entscheidung hat sie sich vor Gericht gewehrt und jetzt Recht bekommen!

Ein Info-Papier in Leichter Sprache wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Die komplette bff-Pressemitteilung ist hier zu lesen: