Bündnis Istanbul-Konvention verabschiedet Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) setzt sich für die Umsetzung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland ein. Diese Konvention wurde 2011 vom Europarat verabschiedet und gilt seit 2018 in Deutschland. Sie enthält Richtlinien für Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, einschließlich der Unterstützung für betroffene Kinder.
Angesichts gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen seit der Verabschiedung der Konvention in Deutschland ist eine Klärung des Begriffs „geschlechtsspezifische Gewalt“ und der betroffenen Gruppen notwendig. Es bedarf einer eindeutigen Definition, um zu klären, wer Anspruch auf Schutz hat, unabhängig von einem binären Geschlechterschema. Hierzu hat das Bündnis Istanbul-Konvention eine Definition erarbeitet.
Die Definition kann hier heruntergeladen werden: