bff-Kampagne #HilfenachVergewaltigung

Im Juni 2023 startete die bff-Kampagne #HilfenachVergewaltigung, um auf die bestehenden Lücken der medizinischen Versorgung für Betroffene sexualisierter Gewalt aufmerksam zu machen.

Artikel 25 der Istanbul-Konvention, die in Deutschland geltendes Recht ist, fordert eine schnelle, unkomplizierte und umfassende medizinische, psychosoziale und rechtsmedizinische Versorgung für Betroffene sexualisierter Gewalt. Leider ist dies nicht die Realität.  

  • Vergewaltigung wird bisher nicht als medizinischer Notfall behandelt und Kliniken fehlt es an Zeit und Personal, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
  • Es kommt immer wieder vor, dass Betroffene abgewiesen oder weiterverwiesen werden und im schlimmsten Fall unversorgt bleiben.
  • Lange Wartezeiten und die Beteiligung an den Kosten für notwendige Untersuchungen, z.B. auf sexuell übertragbare Krankheiten oder die Pille Danach sind keine Seltenheit.
  • Betroffene werden nicht selten zu einer polizeilichen Anzeige gedrängt.
  • Oft bleiben sie unversorgt, wenn sie minderjährig sind und die Zustimmung der Eltern fehlt oder sie keine Krankenversicherung haben.  

Die Kampagne #HilfenachVergewaltigung startete am 26.06. und lief bis zum 01.07.2023 auf den Social-Media-Kanälen des bff.

Weitere Informationen sowie Forderungspapiere des bff zur medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt sind hier zu finden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/versorgung-nach-sexualisierter-gewalt/forderungen-des-bff-zur-medizinischen-versorgung-und-vertraulichen-spurensicherung.html

Der bff freut sich über die Unterstützung der Kampagne.