bff-Forderungspapier zur Gewährleistung einer flächendeckenden niedrigschwelligen medizinischen und psychosozialen Versorgung sowie vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt
Seit mehr als einem Jahr ist das Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Im Gesetz enthalten ist die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach wird zukünftig eine vertrauliche Spurensicherung nach erlebter Gewalt von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert – einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Das Masernschutzgesetz wird auf Länderebene umgesetzt.
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat notwendige Vorrausetzungen für eine niedrigschwellige und umfassende Versorgung Betroffener nach sexualisierter und körperlicher Gewalt formuliert.