Stellungnahme des Landesverbands Baden-Württemberg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Der Landesverband Frauen* gegen Gewalt ist ein Zusammenschluss der spezialisierten Fachberatungsstellen bei sexualisierter und häuslicher Gewalt in Baden-Württemberg. Der Landesverband begrüßt es sehr, dass die Städte und Landkreise Baden-Württembergs sowie das Land Anstrengungen unternehmen, die Istanbul-Konvention umzusetzen, Fachberatungsstellen zu fördern und damit die Versorgung der gewaltbetroffenen Frauen* und ihres Umfelds bedarfsgerechter zu gestalten.

Aus Sicht des Landesverbands sind jedoch sechs Prämissen zu beachten, um die Lücken in der Versorgung gewaltbetroffener Frauen* nachhaltig zu schließen.

1. Staatlich geförderte Beratungsangebote müssen geschlechtsspezifisch spezialisierte Ausrichtung vorhalten

2. Geschlechtsspezifische Gewalt muss als Folge von struktureller Ungleichheit und nicht als individuelles Problem der gewaltbetroffenen Frau* betrachtet werden!

3. Besonderes Augenmerk auf Träger von bereits bestehenden spezialisierten Fachberatungsstellen in der Region!

4. Qualität geht vor – professionelle Hilfe darf keine zuvorderst wirtschaftliche Entscheidung sein!

5. Frauen* müssen in allen Kommunen und Kreisen auch die Möglichkeit haben, bei einem nicht-konfessionellen Träger Hilfe und Unterstützung zu finden!

6. Regionale, unabhängige Vereine bilden das Herzstück des professionellen Unterstützungssystems!

Die ausführliche Stellungnahme des LF*GG kann hier heruntergeladen werden: