Aktuelle Situation der medizinischen Versorgung und vertraulichen Spurensicherung nach Gewalt
Viele Betroffene sexualisierter oder schwerer körperlicher Gewalt wenden sich nach der Tat als erstes an ein Krankenhaus oder eine niedergelassene Ärzt*in, um Verletzungen diagnostizieren und behandeln zu lassen. Bei sexualisierter Gewalt sind außerdem Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten oder eine potenzielle Schwangerschaft wichtig. Die Versorgung nach einer Vergewaltigung sollte dabei möglichst zeitnah erfolgen (bis zu drei Tage nach der Tat). Wichtig ist neben der medizinischen die psychosoziale Unterstützung durch z.B. Weiterverweise oder Kooperationen von Kliniken und Fachberatungsstellen.
Für Betroffene kann außerdem eine vertrauliche Spurensicherung nach der erlebten Gewalt ein hilfreiches Angebot sein, um Verletzungen und Spuren anonym gerichtsfest zu dokumentieren und aufzubewahren. So haben Betroffene in Ruhe Zeit, darüber nachzudenken, ob sie die Tat später noch anzeigen wollen. Die Spuren werden für einen gewissen Zeitraum sicher gelagert. Die Dauer der Lagerung variiert von Bundesland zu Bundesland, aber beträgt mindestens ein Jahr. Bisher wurden Spuren oft nur dann gerichtsfest dokumentiert, wenn Betroffene bereit waren Anzeige zu erstatten. Im Jahr 2020 wurde ein Anspruch auf eine vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter oder körperlicher Gewalt im SGB V geschaffen.
Fachberatungsstellen setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Versorgung für Betroffene von sexualisierter und schwerer körperlicher Gewalt gewährleistet ist.