Finanzierung von Hilfe

Derzeit befassen sich Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Verbänden mit der Frage, wie ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen ausgestaltet und finanziert werden kann.

Der bff bringt seine Perspektiven und Forderungen permanent in diese Debatten ein. Es geht dabei vor allem darum, dass die Fachberatungsstellen so ausgestattet werden, dass sie eine verlässliche und passgenaue Unterstützung für Betroffene anbieten können. Und es geht uns darum, dass Angehörige, Fachkräfte und die gesamte Gesellschaft die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um der Gewalt entgegenzuwirken.

Aktuell wird ein so genanntes "Gewalthilfegesetz" diskutiert, mit dem der Zugang zu Schutz und Beratung bundesweit, niedrigschwellig, kostenfrei und diskriminierungsfrei abgesichert werden soll. Ein solches Gesetz würde die Existenz der Beratungsangebote absichern, mehr Angebote schaffen und den betroffenen den Zugang erleichtern. Es wäre ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Mittlerweile gibt es einen Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz, die Stellungnahme des bff ist hier verlinkt: Stellungnahme bff Gewalthilfegesetz

Die zwei wichtigsten Forderungen des bff sind:

  • Das gesamte Hilfesystem muss wirklich diskriminierungsfrei zugänglich sein
  • Es muss wesentlich mehr öffentliches Geld in die Angebote fließen, sie müssen deutlich ausgebaut und erweitert werden

Der bff hat Mindeststandards entwickelt, die zeigen was Fachberatungsstellen brauchen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Fachberatungsstellen ihre wichtige Arbeit gut machen können.

Vom bff gibt es 3 Veröffentlichungen zur Arbeit und der Finanzierung ambulanter Fachberatungsstellen

Die Fachberatungsstellen: Aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. STARK FÜR FRAUEN - GEGEN GEWALT beschreibt detailliert, welche Angebote Beratungsstellen vorhalten, wie sie arbeiten und wie sie gewaltbetroffene Frauen und ihr Umfeld unterstützen.

Die Fachberatungsstellen: Aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. STARK FÜR DIE GESELLSCHAFT - GEGEN GEWALT beschreibt, dass sich der Einsatz gegen geschlechtsspezifische Gewalt lohnt und was für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Fachberatungsstellen notwendig ist.

Warum Fachberatungsstellen gegen geschlechtsspezifische Gewalt unverzichtbar sind - und was sie brauchen. STARK GEGEN GEWALT fasst kurz und knapp die beiden anderen Broschüren zusammen: So arbeiten Beratungsstellen und das brauchen sie dafür.

Alle drei Broschüren sind hier als Download zu finden:

Warum Gewaltschutz uns alle angeht

In Artikel drei unseres Grundgesetztes steht, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen ist – dazu gehört natürlich die Abschaffung geschlechtsspezifischer Gewalt. 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert und sich damit auch international verpflichtet, gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen.

Etwa jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens sexuelle und/oder körperliche Gewalt. Das heißt im Umkehrschluss: Nicht jede Frau ist betroffen, aber jede*r hat mit Frauen zu tun, die geschlechtsspezifische Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Auswirkungen dieser Gewalt tragen wir alle.

Finanzierung von Fachberatungsstellen

Im Jahr 2024 wurde eine durch das BMFSFJ in Auftrag gegebene Studie zu den Kosten des Hilfesystems von Kienbaum vorgelegt. Es wurde untersucht, wie viel Geld aktuell zur Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung steht und wie viel eigentlich nötig wäre. Die Studie ist hier zu finden: Kostenstudie Hilfesystem

Mehr zur Arbeit der Fachberatungsstellen.

Mehr zur Finanzierung von Fachberatungsstellen.

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder (Kopie)

Der Deutsche Verein hat im September 2022 Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder veröffentlicht. Diese beziehen sich auf Fachberatungsstellen und Frauenhäuser und orientieren sich eng an der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Die Empfehlungen sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de